Habe ich auch nach Kündigung noch D&O-Versicherungsschutz (Nachhaftung und Nachmeldefrist)?

Ja, der Versicherungsschutz der D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager besteht auch nach Beendigung des Versicherungsvertrags mit einer unbegrenzten Nachmeldefrist weiter.

Die Pflichtverletzung muss jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit oder während der Dauer der Rückwärtsversicherung begangen worden sein. Es handelt sich hierbei um eine unverfallbare und unbegrenzte Nachmeldefrist bei Nichtverlängerung des Versicherungsvertrags. Diese Leistung gilt für alle versicherten Personen und ist prämienneutral.

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