Sind alle Risikoänderungen sofort dem Versicherer zu melden?

Nein, nur ganz bestimmte Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer während der Vertragslaufzeit zur D&O-Managerhaftpflichtversicherung zu melden.

Unterbleiben diese Mitteilungen, kann die Versicherung im Leistungsfall die Entschädigungszahlung verweigern.

Bedingungsgemäß sind auf jeden Fall folgende 5 Gefahrerhöhungen an den Versicherer Hiscox  mitzuteilen:

  1. Änderung des Gesellschaftszwecks
  2. Börsengang, öffentliche Bekanntgabe eines geplanten Börsengangs, Antrag auf Börsennotierung, Emission von Wertpapieren einschließlich Private Placements
  3. Erwerb einer Tochtergesellschaft oder die Verschmelzung einer Gesellschaft, deren Bilanzsumme zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Erwerbs € 200.000.000 oder 50 % der konsolidierten Bilanzsumme der Versicherungsnehmerin übersteigt
  4. Neubeherrschung; eine Neubeherrschung liegt nicht vor, wenn eine Verschiebung von Anteilen unter bisherigen Gesellschaftern oder die Übertragung von Anteilen auf Eltern, Kinder oder Geschwister bisheriger Anteilseigner oder auf Stiftungen stattfindet
  5. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die freiwillige Liquidation

Diese genannten Risikoveränderungen sind nur versichert, wenn der Versicherer sie in Textform in den Versicherungsvertrag explizit einschließt. Aufgrund der Risikoerhöhung bleibt es dem Versicherer vorbehalten weitere Zusatzbedingungen für diese neuen Umstände zu formulieren sowie eine zusätzliche Prämie zu erheben.

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