Allgemeine und besondere Kündigungsfristen zur D&O-Versicherung

Die Kündigungsfrist der D&O Managerhaftpflicht beträgt nur zwei Monate zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).

Vertragslaufzeit und Hauptfälligkeit

Die Vertragslaufzeit beträgt generell ein Jahr.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auch eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren zu wählen. 
Für die längere Vertragslaufzeit erhalten Sie zusätzlich einen Beitragsnachlass in Höhe von 10 %.

Beginnt Ihre Versicherung unterjährig (also im Laufe eines Kalenderjahres), ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Versicherungsvertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet, im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel für „Hauptfälligkeit 01. Januar":

  1. Antragstellung und Versicherungsbeginn der Police am 23.09. des Jahres.
  2. Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des Antragsjahres (= 3 Monate und 1 Woche) und das darauf folgende Jahr (also insgesamt 15 Monate und 1 Woche).

Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende des zweiten Kalenderjahres bei einen Jahresvertrag.

Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.

Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht

Der Versicherer verzichtet im Versicherungsfall ausdrücklich und bedingungsgemäß auf sein Kündigungsrecht, welches ihm eigentlich aus § 111 VVG zustehen würde.

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