Was versteht man unter "unverfallbaren" Nachmeldefristen?

Die Begriffe Unverfallbarkeit bzw. Verfallbarkeit findet man im Zusammenhang mit den Nachmeldefristen.

Dabei bedeutet "unverfallbar", dass die Nachmeldefrist auch dann nicht verfällt, wenn nach Vertragsende eine neue D&O-Police bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird.

Gute Bedingungswerke sehen stets lange und unverfallbare Nachmeldefristen vor!

Bei der D&O Managerhaftpflichtversicherung von KuV24-manager.de gibt es keine Verfallklausel.

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