Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

Beim Eventual- oder bedingten Vorsatz (dolus eventualis) wird ein möglicher erkannter rechtswidriger Erfolg billigend in Kauf genommen.

Bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager.de gilt der bedingte Vorsatz als mitversichert.

Zusätzlichen gelten bei der Firmen-D&O und bei der persönlichen D&O auch die Pflichtverletzungen auf Unternehmensebene mitversichert, bei denen die versicherte Person unter objektiver Abwägung aller Umstände annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

Damit sind dann nur noch „echte Vorsatzdelikte“ (dolus directus) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Zurück zum Glossar