Haftung (persönliche)

Bei der persönlichen Haftung haften sämtliche Organmitglieder (u.a. Manager, Unternehmensleiter, Vorstand, etc.) für Schäden, die auf einer von ihnen begangenen Pflichtverletzung beruhen, persönlichunbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Auch eine Unterlassung, beispielsweise von Aufsichts- oder Organisationspflichten, stellen eine Pflichtverletzung dar.

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