Trennungsklausel

Bei der Trennungsklausel (Kündigungsklausel) besteht bei Innenhaftungsansprüchen erst dann Versicherungsschutz, sobald sich das Unternehmen von dem Organmitglied getrennt hat.

Bei den speziellen Deckungskonzepten von KuV24-manager gibt es keine Trennungsklausel.

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