Umstandsmeldung (vorsorglich)

Besteht die Möglichkeit einer Pflichtverletzung, so können die Versicherten vorsorglich diesen Umstand melden. Zum Zeitpunkt der Schadenmeldung gilt dann die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen (Sicherungsfunktion des Versicherungsstatus).

Diese Umstandsmeldung wird auch als Notice of Circumstance-Regelung bezeichnet.

Die Umstandsmeldungen können während der Vertragsdauer und auch im begrenzten Umfang nach dem Ende des Versicherungsvertrags an den Versicherer erfolgen.

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