Viele Risikobereiche sind im Rahmen der D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager ohne weitere Meldungen an den Versicherer automatisch mitversichert.
Ständige Nachmeldungen an den D&O-Versicherer über neue Fremdmandate, Tochtergesellschaften oder Personen sind damit hinfällig. Diese Vorsorgedeckungen beziehen sich auf:
Trotzdem gibt es für unsere D&O-Kunden bestimmte wichtige Mitteilungspflichten, die auch zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen müssen. Unterbleiben diese Mitteilungen, kann die Versicherung im Leistungsfall die Entschädigungszahlung verweigern.
Bedingungsgemäß sind auf jeden Fall folgende 4 Gefahrerhöhungen an den Versicherer Liberty mitzuteilen:
Diese genannten Risikoveränderungen sind nur versichert, wenn der Versicherer sie in Textform
in den Versicherungsvertrag explizit einschließt. Aufgrund der Risikoerhöhung bleibt es dem Versicherer vorbehalten weitere Zusatzbedingungen für diese neuen Umstände zu formulieren sowie eine zusätzliche Prämie zu erheben.
Bei Schadensfällen besteht grundsätzlich eine Mitteilungspflicht. Wird gegen eine versicherte Person ein Anspruch erhoben, so ist die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu informieren. Dies gilt auch bei Ermittlungsverfahren oder Strafbefehlen, die einen Anspruch zur Folge haben könnte. Die Schadenmeldung können Sie bei KuV24-manager ganz einfach online vornehmen.
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