Die in der Öffentlichkeit kontrovers geführte Diskussion über den Regelungsbedarf von Unternehmensführung und -kontrolle führte in Deutschland 2001 zur Einsetzung der Corporate Governance („Cromme") Kommission.
Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen wurden mit dem im Jahr 2002 verabschiedeten Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) umgesetzt, u.a. Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat oder in den Bereichen Rechnungslegung und Transparenz in Unternehmen.
Im Februar 2002 wurde der „Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) veröffentlicht (www.corporate-governance-code.de). Dieser enthält ca. 50 z.T. völlig neue Regeln für die Unternehmensleiter und Aufsichtsräte. Die aufgestellten Regeln betreffen zwar in erster Linie börsennotierte Aktiengesellschaften. Die verstärkte Anspruchsmentalität macht jedoch nicht vor Unternehmensleitern anderer Gesellschaften (z. B. einer GmbH) halt. In Ziffer 1 des DCGK wird ausgeführt, dass seine Regelungsinhalte auch für nicht börsennotierte Unternehmen herangezogen werden sollten. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Gesetzgeber Anfang 2003 den Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes, das sog. 10-Punkte-Programm, veröffentlicht. Zwei der dort angedachten Gesetzesvorhaben, die einen Einfluss auf die Haftungssituation von Managern haben, sind schon umgesetzt.
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