Sorgfaltspflichten des Managers

Manager mit sechs Armen, der jede Menge zu tun hat

Der bekannte Rechtswissenschaftler und langjährige Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter hat 1998 als anschauliche Orientierungshilfe für Manager deren Sorgfaltspflichten in Form der folgenden 

"Zehn Gebote" formuliert:

  1. Gebot: Einhaltung der Gesetze, insbesondere des GmbHG.
  2. Gebot: Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnung.
  3. Gebot: Einhaltung der Regeln des Anstellungsvertrages.
  4. Gebot: Einhaltung von Weisungen der Gesellschafter (nicht bei Gesetzesverstoß).
  5. Gebot: Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft.
  6. Gebot: Kontrolle der Organisation und der Abläufe.
  7. Gebot: Regelmäßig Kontrolle der Liquidität und Finanzlage.
  8. Gebot: Vermeidung übergroßer Risiken für das Unternehmen.
  9. Gebot: Vermeidung, mindestens aber Offenlegung aller Konflikte zwischen den Interessen der 
    GmbH und  den Eigeninteressen des Geschäftsführers.
  10. Gebot: Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und unternehmerischer Entscheidungen.

In der Theorie erscheinen diese Regeln klar und einleuchtend. Im alltäglichen Umgang mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeiten und Gesellschaftern wird es jedoch für den Unternehmensleiter schwer, auch unter Zeit- und Leistungsdruck, stets alle Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Das potenzielle Haftungsrisiko ist beim Manager oder Geschäftsführer allgegenwärtig und deshalb eine Absicherung durch die richtige D&O Managerhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

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