Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt schädigt. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, hat in aller Regel keinen Versicherungsschutz (siehe auch § 276 (3) BGB).
Für die D&O-Versicherung stellen die Begriffspaare direkter Vorsatz und bedingter Vorsatz ein wichtiges Entscheidungskriterium über den Versicherungsschutz dar.
Bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager.de gilt sogar der bedingte Vorsatz als mitversichert.
![]() |
Tel. +49 (731) 27703 - 67 Wir freuen uns auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik! Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr |
![]() |
|
![]() |
Kontaktformular |
![]() |
Rückruf-Service |