Claims-Made-Prinzip

Das Claims-Made-Prinzip wird auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet und definiert den Zeitpunkt des Versicherungsfalls, speziell bei D&O-Managerhaftpflichtversicherungen.

Das Claims-Made-Prinzip bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers erst durch die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegenüber dem Manager und nicht bereits durch die Pflichtverletzung des Managers ausgelöst wird. Vom Versicherungsschutz nicht erfasst sind also Handlungen, die zwar noch während des Versicherungszeitraums begangen, aber erst nach Kündigung der Versicherung (ggf. innerhalb der Nachmeldefrist) geltend gemacht wurden.

Bei der Firmen-D&O von KuV24-manager.de gilt das Claims-Made-Prinzip.

Bei der persönlichen D&O von KuV24-manager.de gilt das Verstoß-Prinzip.

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