Punitive / Exemplary Damages

Unter Punitive bzw. Exemplary Damages versteht man Entschädigungen mit Strafcharakter.

Über den tatsächlich vorhandenen Schaden wird im Zivilprozess zusätzlich eine Ersatzleistung zugesprochen.

Der Begriff "punitive damages" wird im angelsächsischen Recht, und "exemplary damages"  im englischen Recht verwendet.

Die zusätzliche Entschädigungsleistung hat folgende Hauptfunktionen:

  • Verhaltensbestrafung des Schädigers
  • Spezialprävention: der Beklagte soll ein erneutes rechtswidriges Verhalten zukünftig vermeiden.
  • Generalprävention: auch andere Personen sollen zukünftig dieses rechtswidrige Verhalten meiden.

Punitive/Exemplary Damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes und vorsätzliches Verhalten zuerkannt (nicht bei bloßer Fahrlässigkeit).

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