Welche Risikoänderungen bei der persönlichen D&O sind dem Versicherer sofort zu melden?

  • Alle Änderungen (z.B. bei Funktions- oder Unternehmenswechsel) der ausgeübten und bereits versicherten Mandate sind unverzüglich dem Versicherer während der Vertragslaufzeit ohne besondere Aufforderung zu melden.
  • Bei Übernahme von neuen Mandaten muss die Änderung innerhalb von 3 Monaten nach Bestellung bzw. Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. In diesem Zeitraum besteht beitragsfreier Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
  • Im Rahmen der Antragsstellung bei der persönlichen D&O Absicherung sind alle bekannten Gefahrenumstände dem Versicherer anzuzeigen, nach denen in Textform (Antragsformular) gefragt wird und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.

    Bei der persönlichen D&O Haftpflicht von KuV24-manager sind lediglich 5 einfache Fragen zu beantworten.
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