Was versteht man unter Maximierung der Versicherungssumme bei der persönlichen D&O?

Grundsätzlich steht die vereinbarte Versicherungssumme, die im Versicherungsschein ausgewiesen ist, doppelt zur Verfügung. Einmal für die notwendigen Abwehr- und die Verteidigungskosten sowie einmal für die eigentlichen Schadenersatzleistungen.

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