Allgemeine und besondere Kündigungsfristen bei der persönlichen D&O

Die Kündigungsfrist der persönlichen D&O Haftpflichtversicherung  beträgt drei Monate zum ausgewiesenen Versicherungsablauf.

Die Vertragslaufzeit kann ein Jahr oder maximal drei Jahre (mit Laufzeitnachlass) von Ihnen bei der Antragsstellung individuell gewählt werden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen. Hier können Sie dann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Vertragskündigung aussprechen.

Der Versicherer selbst verzichtet im Leistungsfall auf sein außerordentliches Kündigungsrecht.

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