Was sind Versicherungssummen im Rahmen der persönlichen D&O?

Für Haftpflichtversicherungen (z.B. persönliche D&O Unternehmerhaftpflichtversicherung) stellt die vereinbarte Summe(n) im Versicherungsschein die maximale Höchstentschädigung je Schadenereignis dar.

Im Bereich der Schadenversicherung (z.B. persönliche D&O Haftpflichtversicherung) wird die Versicherungssumme auch als Deckungssumme bezeichnet.

Der Begriff Versicherungssumme bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette vereinbarte Summe, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Schadens, Ersatz geleistet wird. Reicht die Versicherungssumme (Deckungssumme) nicht aus, spricht man von einer Unterversicherung.

Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt (sogenannte Maximierung).

Bei der persönlichen D&O steht die Versicherungssumme doppelt zur Verfügung. Einmal für die Abwehr- und die Verteidigungskosten sowie einmal für die Schadenersatzleistungen.

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