Was bedeutet unbegrenzte Rückwärtsversicherung in der persönlichen D&O?

Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für Verstöße bzw. Pflichtverletzungen in der Vergangenheit, welche bei Antragsstellung nicht bekannt waren. Die Rückwärtsversicherung erstreckt sich auf alle laufenden Mandate und für alle neu hinzukommende Mandate.

Die Rückwärtsversicherung bei der persönlichen D&O Entscheiderhaftpflicht gilt automatisch ab Vertragsbeginn, muss nicht separat beantragt werden und ist beitragsfrei mitversichert. 

Die vereinbarte Versicherungssumme im ersten Versicherungsjahr stellt aber die Höchstentschädigung für Pflichtverstöße im Rahmen der Rückwärtsversicherung dar. 

Wichtig: die Rückwärtsversicherung gilt nicht für bereits beendete Mandate.

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