Wer kann den Online-Antrag zur persönlichen D&O Absicherung stellen?

Bei der persönlichen D&O-Haftpflichtversicherung kann der gewünschte Versicherungsschutz nur von der jeweiligen Person (Funktionsträger) individuell abgeschlossen werden.

Diese Person ist Versicherungsnehmer und ist auch für die Beitragszahlung verantwortlich.
Als Personengruppen kommen hier insbesondere in Frage:

  • Mitglied eines geschäftsführenden Organs (z.B. Vorstand, Geschäftsführer etc.)
  • Mitglied eines Kontrollorgans (z.B. Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat etc.) oder beispielsweise Anwälte, die in ein Kontrollgremium berufen werden
  • Tätigkeit als Liquidator und Abwickler außerhalb eines Insolvenzverfahrens
  • Tätigkeit als Interimsmanager, soweit Sie als Organmitglied bestellt sind (z.B. Unternehmensberater agiert als bestellter Interimsmanager)
  • Generalbevollmächtigter
  • Prokurist
  • leitender Angestellter
  • Compliance-Beauftragter bzw. besondere vom Gesetzgeber oder durch Industriestandards vorgesehene Beauftragte zur Sicherstellung der Compliance, z.B. als Gleichstellungs-, Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Datenschutz-, oder Geldwäschebeauftragte
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