Was ist der passive Rechtsschutz (Abwehrfunktion)?

Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft.

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der persönlichen D&O versteht man, dass der Versicherer für den Geschäftsführer auch einen Rechtsstreit führt, wenn z.B. ein Schadenersatzanspruch, wegen angeblicher Pflichtverletzungen, gegen ihn gestellt wird.

Dabei übernimmt der Versicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Geschäftsführer ein Verschulden trifft und eine berechtigte Pflichtverletzung vorliegt, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Vernögensschaden im versicherten Umfang.

Der passive Rechtsschutz ist generell bei jeder D&O Managerhaftpflichtversicherung integraler Bestandteil der Versicherungsleistung.

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