AGG-Deckung

Bei der AGG-Deckung handelt es sich um das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auch um vergleichbare ausländische Rechtsvorschriften in Bezug auf psychische Beeinträchtigungen insbesondere bei Arbeitnehmern.

Eine Benachteiligung kann in Form einer Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzung erfolgen.

Werden diese Arbeitnehmer belästigt oder in besonderer Weise benachteiligt, so können nach dem AGG Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.

Im Rahmen von D&O-Versicherungen ist die AGG-Deckung in den Versicherungsbedingungen oft beitragsfrei miteingeschlossen.

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