Habe ich auch nach Kündigung meiner Versicherung weiterhin Versicherungsschutz bei der persönlichen D&O-Absicherung (Nachhaftung und Nachmeldefrist)?

  • Ja, da die persönliche D&O-Versicherung reguliert Schadenersatzansprüche nach dem Verstoßprinzip. Es besteht eine unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist bzw. Haftung.
  • Beim Verstoßprinzip  ist der Versicherungsfall der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber Ihnen (Versicherungsnehmer) zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann (also auch nach Vertragsende) die tatsächliche Inanspruchnahme vorgenommen wird.
  • Vorteil des Verstoßprinzips: die Versicherungssumme für jedes Verstoßjahr steht gesondert zur Verfügung, unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung.
  • Lange gesetzliche Verjährungsfristen werden über die unbegrenzte Nachmeldefristen aufgefangen. Ebenso entstehen keine Deckungslücken bei Mandatsende oder bei Vertragsende aufgrund der unverfallbaren Nachmeldefrist.
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