Gerichtsklausel (Prozessklausel)

Versicherungsschutz wird der versicherten Person erst ab dem Zeitpunkt von der D&O-Versicherungsgesellschaft gewährt, wenn eine Klage gerichtlich anhängig gemacht wird oder gerichtlich festgestellt wird. Alternativ machen die Versicherer den Versicherungsschutz auch mit der Pflicht zur Klageeinreichung abhängig.

Die Gerichtsklausel wird auch als Öffentlichkeitsklausel bezeichnet,  da der Gang an die Öffentlichkeit erzwungen wird.

Bei den speziellen Deckungskonzepte von KuV24-manager gibt es keine Gerichtsklausel.

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