Schadensfälle - Argumente für die persönliche D&O Absicherung

Wir haben Ihnen hier einige interessante Versicherungsfälle
zusammengestellt, die bei Bestehen Bananenschale unterm Schuheiner persönlichen D&O Haftpflichtversicherung hätten vermieden werden können.

Mögliche Haftungsszenarien können sowohl während der Gründungsphase (Thema: Bilanzhaftung), während Ihrer täglichen Arbeit (Thema: Auswahl- und Organsisationsverschulden) wie auch nach Ausscheidung Ihrer Tätigkeit (Thema: Nachhaftungsproblematiken, insbesondere bei Insolvenzverschleppung oder Benachteiligung von Anteilseignern und Gläubigern).

Sobald ein Geschäftsführer aus dem Unternehmen ausscheidet, können sich verschiedene Schadenszenarien ergeben, auf die er dann keinen Einfluss mehr hat.

Schützen Sie Ihr privates Vermögen mit der richtigen Absicherung! Die Anspruchsmentalität auch in klein- und mittelständischen Unternehmen hat in Deutschland deutlich zugenommen. Anteilseigner, Gesellschafter wie auch Insolvenzverwalter tolerieren nicht mehr ein Fehlverhalten der Geschäftsführer und Entscheidungsträger.

Herzlichen Glückwunsch! - Neuer Geschäftsführer kündigt die bestehende D&O-Versicherung

Im Terminbuch Vermerk - Vertrag kündigen

Der bisherige Geschäftsführer scheidet bei einem großen Automobilzulieferer zum Jahresende aus. Der Nachfolger und neuer Geschäftsführer überprüft alle Versicherungen als eine der ersten Amtshandlungen. Der neue Unternehmensleiter kündigt daraufhin den bestehenden D&O-Vertrag, da er den Sinn für die wichtige Absicherung nicht erkennt. Die Nachmeldefrist für Schadenfälle war bei diesem Versicherungsvertrag auf 2 Jahre vereinbart. Nach Ablauf der Nachmeldefrist wird gegen den ehemaligen Geschäftsführer wegen eines angeblichen Fehlverhaltens Schadenersatzansprüche in sechsstelliger Höhe erhoben. Nachdem die Nachhaftungsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, lehnt der bisherige D&O-Versicherer die Schadenregulierung ab.

FAZIT: Bei der persönlichen D&O von KuV24-manager kann keine Lücke im Rahmen der Nachhaftung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen entstehen, da das Verstoß-Prinzip gilt.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! - Versicherungssumme wird durch mehrere Schadenfälle aufgebraucht

Wer zuerst kommt, profitiert als erster

Bei der D&O-Versicherung für ein Unternehmen gilt üblicherweise das Claims-Made-Prinzip. Sind mehrere Pflichtverletzungen zeitnah vorhanden, so ist von entscheidender Bedeutung in welcher Reihenfolge die Schadenfälle der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann entsprechend der Schadenmeldung aufgebraucht (Bildung einer Schadenrückstellung). Hat ein Geschäftsführerwechsel stattgefunden, wird i.d.R. der aktuell bestellte Geschäftsführer zunächst seinen eigenen Schadenfall dem D&O-Versicherer melden. Die Schadenmeldung für den Vorgänger wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Es besteht nun die Gefahr, dass für den zuletzt gemeldeten Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. Die Schadenersatzansprüche des ehemaligen Geschäftsführers können dann nicht vollständig von der Unternehmens-D&O getragen werden. Ein finanzielles Restrisiko verbleibt beim Ex-Geschäftsführer.

FAZIT: Bei der persönlichen D&O von KuV24-manager, steht die vereinbarte Versicherungssumme ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer mit eigener, personengebundener Versicherungssumme zu. Die Versicherungssumme müssen Sie im Schadensfall nicht mit anderen Personen "teilen".

Ich weiß, dass ich nichts weiß! - Neue Versicherungsbedingungen mit neuen Leistungen

Ablehnung und Zurückweisung

Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens wird für eine Pflichtverletzung im Rahmen der bestehenden D&O-Versicherung auf Schadenersatzansprüche in Haftung genommen. Der Geschäftsführer hatte lediglich Kenntnis von solch einer Versicherung. Die genauen Versicherungsbedingungen und einschlägigen Klauseln sind ihm jedoch nicht bekannt, da ein Angestellter des Bauunternehmens sich um den Bereich "betriebliche Versicherungen" extra kümmert. Aufgrund eines Anspruchsschreiben der gegnerischen Partei, beauftragt er einen Fachanwalt, der ein Stundenhonorar von € 400,-- fordert. Die Versicherungsgesellschaft wird über den Schadenfall erst zu einem späteren Zeitpunkt informiert und teilt dem Geschäftsführer mit, dass die Kostenübernahme lediglich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt. Aufgrund einer Umstellung der Versicherungsbedingungen wurde vereinbart, dass andere Honorarvergütungen grundsätzlich erstattungsfähig sind, jedoch erst nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Zusage durch die Versicherungsgesellschaft.

FAZIT: Bei der persönlichen D&O entscheiden Sie selbst und aktiv über gewünschte Vertragsänderungen. 

Geiz ist nicht geil! - Reduzierung der vereinbarten Versicherungssumme

Bei der D&O-Versicherung für Unternehmen hat eine Reduzierung der Versicherungssumme aufgrund des Claims-Made-Prinzips erhebliche Auswirkungen auf später gemeldete Schadenfälle.

Der bisherige Geschäftsführer kündigt seinen Arbeitsvertrag und verlässt im gegenseitigen Einvernehmen das Unternehmen. Sein Nachfolger überprüft alle betrieblichen Versicherungsverträge. Um Kosten einzusparen reduziert er die bisherige D&O-Versicherungssumme von € 2 Mio. auf nur noch € 250.000,--. Kurze Zeit später werden gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatzansprüche in Höhe von € 400.000,-- geltend gemacht, da dem ehemaligen Geschäftsführer vorgeworfen wird, dass er versäumt habe, staatliche Subventionen fristgerecht zu beantragen.

Der D&O-Versicherer stellt bedingungsgemäß nur eine Versicherungssumme von € 250.000,-- zur Verfügung

FAZIT: Bei der persönlichen D&O gilt das Verstoß-Prinzip, d.h. maßgeblich ist allein, dass im Zeitpunkt der Pflichtverletzung Versicherungsschutz bestanden hat (unbegrenzte Nachmeldefrist). Außerdem entscheiden Sie selbst über die Höhe der gewünschten Versicherungssumme und über die Mandate, die Versicherungsschutz erhalten sollen.

Fristgerechte Zahlung hilft immer! - Kein Versicherungsschutz bei Nichtzahlung der Prämie

Letzte Mahnung vor Kündigung

Ein Unternehmen für die Fertigung von Produktionslinien für Solarzellen kommt aufgrund des weltweiten Preisverfalls in finanzielle Engpässe. Ein Insolvenzrisiko aufgrund der angespannten Marktlage kann nicht ausgeschlossen werden. Die fälligen Versicherungsbeiträge zur D&O-Versicherung für die Organe des Unternehmens werden, trotz Mahnung durch den Versicherer mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, nicht bezahlt. Die Versicherungsgesellschaft kündigt daraufhin den D&O-Vertrag wegen Nichtzahlung der Folgeprämie 
(§ 38 VVG). Bei vielen D&O-Verträgen erlischt die Nachmeldefrist damit ersatzlos, sofern die Versicherungsgesellschaft wegen Zahlungsverzug eine Vertragskündigung ausspricht.

Werden dann Schadenersatzforderungen aufgrund einer anderen Pflichtverletzung geltend gemacht, so wird die D&O-Versicherung die Schadenregulierung wegen Folgeprämienverzug verweigern.

FAZIT: Bei der persönlichen D&O, sind Sie ebenfalls verpflichtet die fälligen Versicherungsbeiträge zu entrichten. Sie können diese jedoch auch ratierlich vornehmen und wissen stets, ob alles bezahlt ist.

Melden macht frei! - Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Bitte keine Lügen erzählen

Im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlung wird für das Unternehmen beschlossen, dass eine D&O-Absicherung abzuschließen ist. Von den drei Geschäftsführern wird einer bestimmt, der die Vertragsanbahnung und -abschluss übernehmen soll. Bei Antragsaufnahme gibt dieser jedoch zu geringe Umsatzzahlen an, um Versicherungsbeiträge zu sparen. Ebenfalls werden weitere Unternehmensangaben nur unvollständig der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Kurz nach Vertragsabschluss zur D&O-Versicherung werden den anderen beiden Geschäftsführern Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen vorgeworfen. Aufgrund des Schadenfalls werden die Falschangaben offenkundig und die Versicherungsgesellschaft ficht den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Aufgrund des Fehlverhaltens durch den Geschäftsführer, stehen die anderen beiden Unternehmensleiter dann ohne Versicherungsschutz dar.

FAZIT: Bei der persönlichen D&O-Versicherung sind nur Sie für Ihre eigenen Angaben verantwortlich. Ihre Obliegenheit gilt als erfüllt, sofern Sie alle bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer Sie in Textform fragt. Dies sind die gestellten 5 Antragsfragen.