Persönliche D&O Manager Haftpflichtversicherung - exklusive Absicherung nur für Sie selbst als Entscheidungsträger

Anders als bei der Firmen-D&O für Unternehmen, wird hier der Versicherungsschutz von Ihnen selbst abgeschlossen, um ausschließlich Ihre eigenen, persönlichen Risiken abzusichern, die aus Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer und Unternehmensverantwortlicher für Sie und Ihr Privatvermögen entstehen.

In welchen Fällen ist eine persönliche D&O-Absicherung für Sie sinnvoll und zu empfehlen?

Es ist offensichtlich, dass Sie als Führungspersönlichkeit mit jeder Entscheidung und jedem Handeln, aber oft auch durch Nicht-Handeln, die Geschicke Ihres Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Dass Sie die Verantwortung für Ihr Unternehmen tragen und gegebenenfalls für Fehlentwicklungen gerade stehen müssen, ist Ihnen bewusst.

Ist Ihnen auch bewusst, dass Sie in diesem Zusammenhang für einen an Ihrem Unternehmen entstehenden Schaden persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften? Daher ist die Absicherung durch eine D&O-Versicherung für Sie von existenzieller Wichtigkeit.

Üblicherweise wird deshalb vom Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen, durch die dann für alle Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beiräte und leitende Angestellte) gemeinschaftlich Versicherungsschutz besteht.

Bei der persönlichen D&O-Versicherung sind Sie selbst Versicherungsnehmer und der D&O-Versicherungsvertrag dient ausschließlich und ungeteilt dem Schutz Ihres Privatvermögens und auch Ihrer Rechtspositionen (z.B. bei Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte, "Rufmord", etc.).

Der Abschluss einer persönlichen D&O-Haftpflichtversicherung kann insbesondere dann für Sie sinnvoll und empfehlenswert sein, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

  • Die Gesellschafter Ihres Unternehmens erkennen die Notwendigkeit einer D&O-Absicherung nicht oder verzichten aus Kostengründen darauf
  • Sie wissen z.B. wegen komplexer Konzernstrukturen nicht, ob für Sie überhaupt eine ausreichende D&O-Absicherung besteht
  • Das Unternehmen gewährt Ihnen keinen Einblick in die Vertragsgestaltung der für Sie wichtigen D&O-Absicherung
  • Ihr Unternehmen ist aus irgendwelchen Gründen nicht versicherbar
  • Es besteht zwar eine D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen, die Versicherungssumme ist jedoch oft zu niedrig, denn der Kreis der mitversicherten Personen groß ist und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Versicherungssumme bereits für Schadensfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wurde.
  • Sie befürchten, dass nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen Ihr Nachfolger Ihren Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Reduzierung der Versicherungssumme beschneidet, bevor der Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht wird (Problematik des "Claims-made-Prinzips" bei der klassischen Firmen-D&O-Absicherung)
  • Sie wollen sich von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall unabhängig machen, da bei der persönlichen D&O-Versicherung Sie selbst und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers sind
  • Sie sind gleichzeitig in mehreren Unternehmen oder auch Stiftungen, Vereinen, etc. in leitender Position oder als Aufsichtsrat bzw. tätig und wollen alle sich daraus ergebenden Risiken in einer D&O-Police absichern. 
  • Sie sind als Interims-Manager nur auf Zeit in einem oder mehreren Unternehmen leitend tätig und wollen dieses besondere Manager-Risiko vernünftig absichern

 

In solchen Fällen sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz selbst eine persönliche D&O-Versicherung abschließen.

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Persönliche D&O Managerhaftpflicht - Wer ist versichert?

 

Nur Sie selbst bestimmen über Ihre eigene persönliche D&O-Versicherung

  • Anders als bei der klassischen D&O Managerhaftpflichtversicherung, bei der das Unternehmen, für das Sie in verantwortlicher Position tätig sind, den Versicherungsvertrag für Sie abschließt und als Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft wird, sind bei der Persönlichen D&O-Versicherung Sie selbst Versicherungsnehmer und somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft.
  • Deshalb sind in diesem Fall auch nur Sie allein und Ihr eigenes Privatvermögen durch den Versicherungsvertrag geschützt. Die Versicherungssumme steht somit ausschließlich für die von Ihnen zu verantwortenden Schadensfälle zur Verfügung und kann nicht durch Schäden anderer in Ihrem Unternehmen beschäftigten Führungskräfte aufgebraucht werden.
  • Sollten Sie in mehreren Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen leitend oder in Kontrollorganen tätig sein, können Sie all diese Mandate in einem einzigen Versicherungsvertrag absichern oder nur die für Sie wichtigen Mandate.

Wenn Sie dies mit dem Versicherer durch entsprechende Antragstellung vereinbaren, können Sie generell alle organschaftlichen Tätigkeiten, auch im Rahmen der Gründungsphase absichern, die Sie in Unternehmen ausüben, z.B. Sie als:

  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Beiräte und Verwaltungsräte
  • Leitende Angestellte
  • Prokuristen
  • Compliance Beauftragte
  • Interimsmanager


Nicht versichert werden können allerdings Tätigkeiten bei

  • politischen Parteien
  • Gewerkschaften
  • Spitzenverbänden der Wirtschaft
  • Banken, Versicherungen
  • Finanzdienstleistern, Investmentgesellschaften
  • Profisportvereinen
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Persönliche D&O - Was ist versichert?

Bild eines gefesslten Managers, der dringend eine Manager-Haftfplicht benötigtZweck der persönlichen D&O Haftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, ...).

Die Schlüsselformulierung in den Versicherungsbedingungen lautet:

"Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, 
dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit in einem versicherten Unternehmen (Versicherungsnehmer und Tochtergesellschaften) begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 
für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird."

Vom Versicherungsschutz sind sowohl Innenansprüche wie 
auch Außenansprüche umfasst.

Vertraglich begründete Ansprüche sind mitversichert, sofern der Ersatzanspruch analog zu gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen unstrittig besteht.

Die Versicherung übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber (Kosten der Abwehr und für Ihren Aktivprozess), wenn Ihr Unternehmen Ihre dienstvertraglichen Gehaltsansprüche mit behaupteten, versicherten Ansprüchen gegenseitig aufgerechnet werden.

Im Wesentlichen übernimmt die persönliche D&O Haftpflichtversicherung für den Manager und Geschäftsführer drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:

  • Prüfung
    Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
  • Zahlung
    Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
    Sofern der Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dies sind die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
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Ihre wesentlichen Vorteile der persönlichen D&O im Überblick

 

Sichern Sie wie die beiden Business women rechtzeitig Ihr Vermögen ab

  • Umfassende Absicherung Ihres Privatvermögens durch den personenbezogenen Haftpflichtschutz ausschließlich für Sie selbst; die Versicherungssummen können nicht durch Haftpflichtfälle anderer Personen im Unternehmen verbraucht werden
  • Persönliche Unabhängigkeit von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall, da Sie und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers sind
  • Bei Unternehmenswechsel kann der Versicherungsschutz einfach mitgenommen werden
  • Es können mehrere Mandate von unterschiedlichen Unternehmen über einen D&O-Versicherungsvertrag gleichzeitig abgesichert werden. Sie bestimmen für welche (risikoaffine) Mandate Schutz gewünscht ist.
  • Unbegrenzter, unverfallbarer Versicherungsschutz auch nach Vertragsende
  • Voller Schutz bei gesamtschuldnerischer Haftung (keine Begrenzung auf Haft-Quote)
  • Leistungsanspruch nach Verstoßprinzip 
    Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt. Somit besteht Ihr Versicherungsschutz durch das Verstoßprinzip - insbesondere nach Ausscheiden aus dem Unternehmen - auch über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus unbegrenzt fort. 
    Beim Claims-made-Prinzip, wie bei der klassischen Firmen-D&O-Versicherung üblich ist kommt es hingegen auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (“claims”) an, der durchaus auch erst nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen und dem Ende des Versicherungsvertrages liegen kann.
  • Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung
    (einmal für die Abwehr- und die Verteidigungskosten sowie einmal für die Schadenersatzleistung)
  • Die Versicherungssumme steht für jedes Verstoßjahr gesondert zur Verfügung, unabhängig von der Geltendmachung.
Hinweis: wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer persönlichen D&O Haftpflichtversicherung nicht an Ihren Arbeitgeber zu kommunizieren. Bei Kenntnisnahme sind Sie sicherlich ein dankbares "Opfer", wenn anderweitig keine Schadenersatzleistungen eingefordert werden können. Die persönliche D&O-Versicherung stellt Ihre private Airbag-Lösung dar!
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Highlights unseres Angebots bei der persönlichen D&O Versicherung

Machen Sie ihren persönlichen AIRBAG und zocken Sie nicht

Darüber hinaus zeichnet sich das Versicherungsangebot der R+V zur persönlichen D&O Haftpflichtmanagerversicherung durch folgende Leistungsmerkmale aus:

  • Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt. 
  • kein Ausschluss operativer Tätigkeiten, die nicht als Geschäftsführungsaufgaben einzustufen sind (keine Unterscheidung nach: „operativ“/„nicht operativ“)
  • Versicherungsschutz gilt auch für Tätigkeiten im Rahmen der Gründungsphase
  • Schutz für Tätigkeiten in weiteren Unternehmen und Organisationen als weiteres Mandat mitversicherbar
  • Abwehrschutz bereits vor eigentlicher Inanspruchnahme
  • aktiver Rechtsschutz bei „Rufmord“ (incl. Kosten eines PR-Beraters)
  • Freie Rechtsanwaltswahl
  • Versicherungsschutz auch bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Schutz auch noch Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen durch unbegrenzte, unverfallbare Nachmeldefrist (ab Vertragsbeginn)
  • Unabhängigkeit von den Entscheidungen der Amtsnachfolger
  • Mitversicherung von Vorsatz bei Verstoß gegen Binnenrecht ohne Schädigungsabsicht
  • Voller Schutz im Insolvenzfall durch Kündigungsverzicht bei Insolvenz
  • Kostenschutz bei Bereicherungsvorwurf
  • Versicherer-Wechsel führt nicht zum nachträglichen Verlust des Versicherungsschutzes
  • Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen, Rufschädigungen
  • Aktiver Rechtsschutz bei Rufmord bzw. zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Übernahme von Kosten bei Straf-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Übernahme von Kosten von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen, im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz-, Kartell- oder Wettbewerbsrecht
  • attraktive Zusatzleistungen mit Vergütungscharakter, die ohne Mehrbeitrag enthalten sind und weder zu steuerlichen noch gesellschaftsrechtlichen Problemen führen z. B.: Dienstwagenersatz bei Entzug des Dienstwagens im Schadenfall, psychologische Betreuung, Kostenübernahme bei Gehaltsaufrechnung
  • Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen
  • Einfache Beitragsermittlung durch selbstrechnendes Antragsformular
  • Besonderer Online-Nachlass von 20 % (gegenüber dem Normaltarif) 
  • Einfaches Antragsverfahren mit wenigen, leicht beantwortbaren Fragen zum Versicherungsrisiko. Antragsannahme ohne zusätzliche Geschäftsberichte und Risikofragebögen
  • Keine Angabe von weiteren Unternehmenskennzahlen bis zu einem Jahresumsatz von € 150 Mio.
  • StartUps ohne Einschränkungen versicherbar
  • zusätzlicher Dauernachlass von 10 % bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Bei Mandatswegfall ist eine vorzeitige Beendigung der persönlichen D&O-Versicherung jederzeit möglich, trotz längerer Vertragslaufzeit.
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Diese Lösung ist für Sie insbesondere dann interessant, wenn

  • Sie bei Ihrem D&O-Schutz unabhängig von Unternehmensentscheidungen (Vertragsaufhebung, Reduzierung oder Verbrauch der Versicherungssumme, etc.) außerhalb Ihres Einflussbereichs sein wollen
  • Sie Ihre eigene Deckungssumme wünschen und nicht mit anderen Mitgliedern der Geschäftsführung teilen möchten.
  • die Firmeninhaber generell nicht bereit sind, dem Abschluss einer D&O-Versicherung für das ganze Unternehmen zuzustimmen.
  • eine separate D&O-Selbstbehaltsversicherung als Vorstand einer AG benötigt wird
  • Sie Ihren eigenen passgenauen Versicherungsschutz bestimmen und jederzeitigen Zugriff und Kontrolle auf Ihre persönlichen D&O-Vertragsunterlagen mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen haben.
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Diese Lösung der persönlichen D&O bietet sich insbesondere auch dann für Sie an, wenn Sie

  • zu dem Personenkreis im Unternehmen gehören, der auf den Abschluss einer Firmen-D&O keinen Einfluss hat, 
  • leitender Angestellter, z.B. Prokurist sind
  • Unternehmensberater sind, der als Interimsmanager vorübergehend Leitungsfunktion übernehmen oder 
  • als Anwalt in ein Kontrollgremium berufen werden.

Die persönliche D&O-Absicherung kann unabhängig davon abgeschlossen werden, ob bereits Versicherungsschutz über eine Firmen-D&O-Haftpflichtversicherung besteht oder nicht und kann als ideale Ergänzung für den Manager oder Geschäftsführer fungieren.

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