Kontinuitätsgarantie

Kann eine D&O-Versicherung nur mit Bedingungseinschränkungen (z.B. bestimmte Umstände werden zukünftig ausgeschlossen oder eine Reduzierung der Deckungssumme) fortgesetzt werden, so gelten diese Beschränkungen nicht für Pflichtverletzungen, die vor der Wirksamkeit der Bedingungseinschränkungen eingetreten sind. Für diese Art von D&O-Schäden besteht dann der gleiche Versicherungsschutz wie vor der Umstellung des Vertrags bzw. der D&O-Bedingungen. Somit ist eine rückwirkende Verschlechterung des D&O-Schutzes ausgeschlossen.

Mit der Kontinuitätsgarantie wird das claims-made-Prinzip (Ansprucherhebungsprinzip) in der D&O-Versicherung zugunsten der Organe ausgehebelt.

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