Direkter Vorsatz (dolus directus)

Beim direkten Vorsatz wird die Absicht (dolus directus 1. Grades) und das Wissen (dolus directus 2. Grades) eines rechtswidrigen Erfolgs unterstellt.

Beim dolus directus  gilt in den D&O-Versicherungsbedingungen stets ein Haftungsausschluss. Im Umkehrschluss gilt der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) also mitversichert.

Zurück zum Glossar