Kann die persönliche D&O-Versicherung im Schadenfall durch die Versicherung gekündigt werden?

Nein, der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht im Leistungsfall.

Die Auflösung der persönlichen D&O-Versicherung kann dann durch die Versicherungsgesellschaft nur zum regulären Ablauf erfolgen. Bei einer gewählten Versicherungslaufzeit von 3 Jahren ist somit eine vorzeitige Auflösung durch die Versicherung, selbst bei mehreren Schadenfällen, nicht möglich. Üben Sie ein "problematisches" Mandat aus, so hilft Ihnen diese kundenfreundliche Regelung.

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