Nein, der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht im Leistungsfall.
Die Auflösung der persönlichen D&O-Versicherung kann dann durch die Versicherungsgesellschaft nur zum regulären Ablauf erfolgen. Bei einer gewählten Versicherungslaufzeit von 3 Jahren ist somit eine vorzeitige Auflösung durch die Versicherung, selbst bei mehreren Schadenfällen, nicht möglich. Üben Sie ein "problematisches" Mandat aus, so hilft Ihnen diese kundenfreundliche Regelung.
Zurück zu FAQ – Häufige Fragen