Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt.
Somit besteht der Versicherungsschutz durch das Verstoßprinzip - insbesondere nach Ausscheiden aus dem Unternehmen - also auch über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus unbegrenzt fort.
Beim Claims-made-Prinzip, wie bei der klassischen Firmen-D&O-Versicherung üblich ist, kommt es hingegen auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (“claims”) an, der durchaus auch erst nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen und dem Ende des Versicherungsvertrages liegen kann.
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