Habe ich auch nach Kündigung meiner Versicherung weiterhin Versicherungsschutz bei der persönlichen D&O-Absicherung (Nachhaftung und Nachmeldefrist)?
Ja, da die persönliche D&O-Versicherung reguliert Schadenersatzansprüche nach dem Verstoßprinzip. Es besteht eine unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist bzw. Haftung.
Beim Verstoßprinzip ist der Versicherungsfall der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber Ihnen (Versicherungsnehmer) zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann (also auch nach Vertragsende) die tatsächliche Inanspruchnahme vorgenommen wird.
Vorteil des Verstoßprinzips:die Versicherungssumme für jedes Verstoßjahr steht gesondert zur Verfügung, unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung.
Lange gesetzliche Verjährungsfristen werden über die unbegrenzte Nachmeldefristen aufgefangen. Ebenso entstehen keine Deckungslücken bei Mandatsende oder bei Vertragsende aufgrund der unverfallbaren Nachmeldefrist.