Die Begriffe Unverfallbarkeit bzw. Verfallbarkeit findet man im Zusammenhang mit den Nachmeldefristen.
Dabei bedeutet "unbegrenzte" und "unverfallbare" Nachhaftung, dass im Rahmen der Nachmeldefrist Versicherungsschutz für alle während der Vertragsdauer begangenen Verstöße besteht.
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