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- Der D&O-Start-up-Tarif kann für Neugründungen von juristischen Personen (z.B. UG, GmbH, AG, etc.) verwendet werden, die noch keine 24 Monate existieren bzw. noch kein Jahresabschluss erstellt worden ist.
- Für die Berechnung der 24-Monatsfrist gilt das Gründungsdatum im Handelsregister
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