Sind "Enkelunternehmen" mitversichert?

Sofern der Versicherungsnehmer bei den Tochtergesellschaften (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts), die Kontrolle ausübt, gelten auch dessen Tochtergesellschaften (Enkelunternehmen) in den D&O-Managerhaftpflicht-Versicherungen mitversichert.

Beispiel:

Deutsche Holding als GmbH hat eine 100 %-ige Tochter in Frankreich. Dieses Unternehmen hat wieder eine 100%-ige Tochtergesellschaft in Österreich. Alle drei Gesellschaften gelten im Rahmen der D&O-Versicherung mitversichert.

Wichtiger Hinweis: sofern im Schadenfall die Versicherungssumme bei einem (Tochter)-Unternehmen verbraucht wurde, steht nur noch die restliche Versicherungssumme den anderen mitversicherten Unternehmen zur Verfügung.

Es ist also auf eine hohe Versicherungssumme zu achten bzw. zu überlegen, ob eine separate D&O-Absicherung für das "Enkelunternehmen" nicht sinnvoller ist.

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