Das Claims-Made-Prinzip wird auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet und definiert den Zeitpunkt des Versicherungsfalls, speziell bei D&O-Policen.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die während der Vertragsdauer gegen die versicherten Personen geltend gemacht werden.
Dieses Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip) stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Dabei ist es unerheblich, wann genau die Schadenersatzansprüche verursacht worden sind. Folgerichtig besteht Versicherungsschutz selbst dann, wenn die Schadenverursachung vor Abschluss der D&O-Versicherung erfolgte. Jedoch dürfen den versicherten Personen die vorgeworfene Pflichtverletzung nicht bekannt gewesen sein.
Als weitere Konsequenz aus dem Claims-made-Prinzip endet der Versicherungsschutz mit Vertragsbeendigung der D&O-Versicherung (auch wenn die Pflichtverletzung und der Schaden in die Vertragslaufzeit fallen!).
Aus diesem Umstand heraus, sind die Regelungen zur Nachhaftungsversicherung und Rückwärtsversicherung entwickelt worden.
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