Bei D&O-Policen kann der geographische Versicherungsbereich eingeschränkt werden. Ein weltweiter Versicherungsschutz wird dann oft um die Länder USA/Kanada/Australien oder um bestimmte Common-Law-Länder (z.B. Großbritannien, Indien, Neuseeland, Irland) begrenzt.
Dabei können dann nur explizit aufgeführte Common-Law-Länder ausgeschlossen werden oder der räumliche Geltungsbereich gilt ebenfalls nicht, sofern nach dem Recht dieser Länder Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV-24-manager gilt weltweiter Versicherungsschutz.
Bei der persönlichen D&O Managerhaftpflicht gilt auch als örtlicher Geltungsbereich die weltweite Deckung, sofern rechtlich zulässig.
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