Passiver Rechtsschutz (Abwehrfunktion)?

Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft.

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der D&O Managerhaftpflicht versteht man, dass der Versicherer für den Manager oder Geschäftsführer auch einen Rechtsstreit führt, wenn z.B. ein Schadenersatzanspruch, wegen angeblicher Pflichtverletzungen, gegen ihn gestellt wird.

Dabei übernimmt der Versicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Manager ein Verschulden trifft und eine berechtigte Pflichtverletzung vorliegt, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Vermögensschaden im versicherten Umfang.

Der passive Rechtsschutz ist generell bei jeder D&O Managerhaftpflichtversicherung integraler Bestandteil der Versicherungsleistung.

Diese Abwehrkosten werden in der Zwischenzeit von verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusätzlich zur vereinbarten Deckungssumme für Schadenersatzzahlungen übernommen und werden dann nicht auf die Gesamtversicherungssumme angerechnet.

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