Wiederauffüllungsoption (Reinstatement)

Bei der Wiederauffüllungsoption kann nach einem Versicherungsfall die Versicherungssumme für weitere zukünftige Versicherungsfälle der gleichen Versicherungsperiode wieder aufgefüllt werden.

Durch die Wiederauffüllung kann der verbrauchte Teil der Versicherungssumme wieder vollständig ersetzt werden. Die Versicherungsgesellschaften erheben für diese Option einen Beitragszuschlag und begrenzen die Wiederauffüllung je Versicherungsperiode.

Eine Wiederauffüllung kann selbstverständlich nur für weitere Versicherungsfälle erfolgen, die zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Option noch nicht bekannt waren. Die Wiederauffüllungsoption muss innerhalb von bestimmten Fristen beantragt werden.

Die Wiederauffüllungsoption wird auch als Reinstatement bezeichnet.

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