Innenhaftung

Der weit überwiegende Anteil von Haftungsfällen liegt in Deutschland mit 70 % im Bereich der so genannten Innenhaftung des Managers gegenüber seinem eigenen Unternehmen.

Die Haftung entsteht in 3 Kategorien grundlegender Managementfehler:

  • Organisationsverschulden
  • Auswahlverschulden
  • Überwachungsverschulden

 

Beispiele für die Innenhaftung, die Haftpflichtansprüche der Gesellschaft ge­gen das Management auslösen können:

Organisationsverschulden

  • Der Mangel an Unternehmensstrukturen mit klarer Definition von Aufgaben und Kompetenzen führt häufig zu Effizienzeinbußen und sub-optimalen Ergebnissen, die in den Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung fallen.
  • Wird bei Vertriebsaktivitäten generell die Realisierbarkeit der Auftragsabwicklung und das Leistungsvermögen des Unternehmens  außer Acht gelassen, führt dies nicht nur zur Unzufriedenheit einzelner Kunden, sondern oft auch zu Schadenersatzansprüchen und Imageschäden für das Unternehmen, für die das Management zur Verantwortung gezogen werden kann.
  • Managementfehler entstehen häufig auch durch die Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken und dem Versäumnis ein funktionierendes Risk-Management zu implementieren.

Auswahlverschulden

  • Bei der Vergabe unternehmenswichtiger Aufträge z.B. im EDV-Bereich (z.B. Anschaftung Hardware-Infrastruktur oder Implementierung Warenwirtschaftssystem) muss die Geschäftsleitung sowohl bei der Auswahl des Dienstleisters (Kompetenz und Verlässlichkeit der Leistungserbringung) wie auch bei der Entscheidung über die angebotenen Produkte (Anforderungsprofil, Budgetplanung und Realisierungszeitrahmen) die nötige Sorgfalt walten lassen, um Schäden fürs Unternehmen zu vermeiden.
  • Mangelhafte Personalauswahl, insbesondere in Schlüsselpositionen, kann ebenfalls der Unternehmensführung angelastet werden.
  • Investitionsentscheidungen ohne die angemessene Berücksichtigung der aktuellen Marktlage, Entwicklungstendenzen und  Kosten-Nutzen-Aspekte sind weitere klassische Managementfehler.

Überwachungsverschulden

  • Wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens signifikant negativ davon beeinträchtigt, dass die praktizierten Arbeitsabläufe von der festgelegten Geschäftsordnung und den Stellenbe­schreibungen abweichen, hat dies ggf. die Unternehmensleitung zu verantworten.
  • Fehlende Kontrollmechanismen bei der abteilungsübergreifenden Auftragsabwicklung können zu gravierenden Effizienzverlusten und so Schadenersatzansprüche des Unternehmens begründen.
  • Gleiches gilt für strukturelle Mängel in der Angebotskalkulation, die in der Praxis oft zu erheblichen Verlusten führen.
  • Auch das Versäumen von Fristen kann viel Geld kosten und fällt in vielen Kernbereichen in die Verantwortung der Unternehmensführung.

Weiteres Schadenpotenzial für Innenansprüche

  • Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen
  • Mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen
  • Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten
  • Unzureichende Liquiditätskontrolle
  • verspätete Beantragung von Kurzarbeitergeld
  • Inanspruchnahme ungünstiger Kreditmittel
  • Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit
  • Gewährung überhöhter Nachlässe, Rabatte oder Provisionen
  • Ungenügende und mangelhafte Organisation von Betriebsabläufen
  • Lückenhafte Arbeitsanweisungen
  • Leasingvertrag über ungeeignete Maschinen
  • Bürgschaft ohne Gesellschafterbeschluss
  • Verkauf von Unternehmen(-teilen) unter Wert
  • Beteiligungserwerb ohne vorherige Due Diligence
  • Unzureichende Finanzierungsmaßnahmen
  • Außerachtlassen von Fördermöglichkeiten
  • Falschverwendung von Fördermitteln
  • Ineffizient organisierte Produktionsabläufe
  • Falsche Einschätzung des Personalbedarfs
  • Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter
  • Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen
  • Verstoß gegen Kapitalerhaltungspflicht
  • Verfrühte Stellung des Insolvenzantrages
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