Es gibt vier einleuchtende Gründe, warum sich Manager oder Geschäftsführer durch eine spezielle D&O Managerhaftpflicht absichern sollten:
- Manager haften mit ihrem gesamten Privatvermögen
Unternehmenslenker und alle Manager mit Organfunktion haften persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privatvermögen, für im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen.
- Manager haften unbegrenzt
Während die Gesellschafter bzw. Aktionäre nur mit ihrer Einlage haften, ist das Risiko für Manager unbegrenzt und kann somit deren finanzielle Existenz massiv bedrohen.
- Manager haften gesamtschuldnerisch
Die Haftung von Managern besteht gem. § 421 BGB
generell gesamtschuldnerisch, sodass jeder Manager
nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern
auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Organmitglieder.
- Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen UND gegenüber Dritten
Aus der Manager- bzw. Geschäftsführer-Tätigkeit ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (sogenannte Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten (sogenannte Außenhaftung).
Die zunehmende gesetzliche Reglementierung führt zu einer kontinuierlichen Verschärfung der Managerpflichten. Bei freiberuflichen Berufsgruppen mit vergleichbarem Verantwortungsumfang, wie zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälten, schreibt der Gesetzgeber wegen des hohen Schadenpotenzials für die Berufszulassung sogar zwingend eine Versicherung von Vermögensschäden vor.
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Wer entscheidet, haftet auch!
Als Geschäftsführer, Manager oder Unternehmensverantwortlicher müssen Sie Tag für Tag für das Unternehmen weitreichende Entscheidungen treffen. Dabei müssen Sie eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze oder auch interne Richtlinienen ständig beachten. Bei Fehlentscheidungen kann ein Schaden existenzbedrohende Ausmaße für das Unternehmen, aber auch für Sie selbst annehmen.
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Die D&O Managerhaftpflichtversicherung übernimmt in Ihrem Interesse drei wesentliche Aufgaben, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist und läßt Sie bei Schadenersatzansprüchen nicht alleine:
- Prüfung
Zunächst ist zu klären, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Zahlung
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sofern der Versicherer nach Prüfung der Meinung ist, dass Sie kein Verschulden trifft, führt er für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Verfahrenskosten.
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