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- Startup-D&O
- Spezielle FAQ für Start-ups
- Die Insolvenzausschlussklausel besagt, dass auftretende Schäden im Zusammenhang mit einer Insolvenz vom D&O-Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
- Dieser Leistungsausschluss ist eine erhebliche Verschlechterung Ihrer Rechtsposition! Ein Versicherungsabschluss, wo so eine Klausel Vertragsbestandteil ist, empfehlen wir nicht.
- Die uneingeschränkte Mitversicherung des Insolvenzrisikos ist gerade für junge Unternehmen von besonderer Wichtigkeit
- Beispiel: Ein Start-up gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Dem Geschäftsführer wird später vorgeworfen, trotz Insolvenzreife Zahlungen veranlasst oder den Insolvenzantrag verspätet gestellt zu haben. Wenn die D&O-Versicherung das Insolvenzrisiko ausschließt, könnte der Versicherer die Deckung für die daraus entstehenden persönlichen Haftungsansprüche verweigern.
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