Wird der Versicherungsvertrag für die persönliche D&O Managerhaftpflichtversicherung für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen, gewährt der Versicherer einen Laufzeit-Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Durch diesen Beitragsvorteil ist dann eine reguläre Kündigung zwar erst zum Ende des Dreijahreszeitraums möglich.
Weiterer Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer im Leistungsfall bei einem D&O-Schadenfall ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht verzichtet. So vermeiden Sie eine schnelle Auflösung des Versicherungsvertrags, gerade bei schlecht verlaufenden Risiken.
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der versicherten Mandat (als Geschäftsführer, Vorstand, etc.) kann der Versicherungsvertrag wegen Wegfall des Versicherungsrisikos aber dennoch durch außerordentliche Kündigung beendet werden. In diesem Fall wird sogar der zu viel bezahlte Beitrag für den Rest des Versicherungsjahres anteilig zurückerstattet.
Beitragsnachzahlungen wegen der dann effektiv kürzeren Laufzeit oder Strafzahlungen werden von der R+V in diesem Zusammenhang nicht gefordert.
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