Persönliche D&O Managerhaftpflicht - Wer ist versichert?

 

Nur Sie selbst bestimmen über Ihre eigene persönliche D&O-Versicherung

  • Anders als bei der klassischen D&O Managerhaftpflichtversicherung, bei der das Unternehmen, für das Sie in verantwortlicher Position tätig sind, den Versicherungsvertrag für Sie abschließt und als Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft wird, sind bei der Persönlichen D&O-Versicherung Sie selbst Versicherungsnehmer und somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft.
  • Deshalb sind in diesem Fall auch nur Sie allein und Ihr eigenes Privatvermögen durch den Versicherungsvertrag geschützt. Die Versicherungssumme steht somit ausschließlich für die von Ihnen zu verantwortenden Schadensfälle zur Verfügung und kann nicht durch Schäden anderer in Ihrem Unternehmen beschäftigten Führungskräfte aufgebraucht werden.
  • Sollten Sie in mehreren Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen leitend oder in Kontrollorganen tätig sein, können Sie all diese Mandate in einem einzigen Versicherungsvertrag absichern oder nur die für Sie wichtigen Mandate.

Wenn Sie dies mit dem Versicherer durch entsprechende Antragstellung vereinbaren, können Sie generell alle organschaftlichen Tätigkeiten, auch im Rahmen der Gründungsphase absichern, die Sie in Unternehmen ausüben, z.B. Sie als:

  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Beiräte und Verwaltungsräte
  • Leitende Angestellte
  • Prokuristen
  • Compliance Beauftragte
  • Interimsmanager


Nicht versichert werden können allerdings Tätigkeiten bei

  • politischen Parteien
  • Gewerkschaften
  • Spitzenverbänden der Wirtschaft
  • Banken, Versicherungen
  • Finanzdienstleistern, Investmentgesellschaften
  • Profisportvereinen
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