In welchen Fällen ist eine persönliche D&O-Absicherung für Sie sinnvoll und zu empfehlen?

Sichern Sie sich Ihr Privates Vermögen mit Hilfe der persönlichen D&O

Es ist offensichtlich, dass Sie als Führungspersönlichkeit mit jeder Entscheidung und jedem Handeln, aber oft auch durch Nicht-Handeln, die Geschicke Ihres Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Dass Sie die Verantwortung für Ihr Unternehmen tragen und gegebenenfalls für Fehlentwicklungen gerade stehen müssen, ist Ihnen bewusst.

Ist Ihnen auch bewusst, dass Sie in diesem Zusammenhang für einen an Ihrem Unternehmen entstehenden Schaden persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften? Daher ist die Absicherung durch eine D&O-Versicherung für Sie von existenzieller Wichtigkeit.

Üblicherweise wird deshalb vom Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen, durch die dann für alle Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beiräte und leitende Angestellte) gemeinschaftlich Versicherungsschutz besteht.

Bei der persönlichen D&O-Versicherung sind Sie selbst Versicherungsnehmer und der D&O-Versicherungsvertrag dient ausschließlich und ungeteilt dem Schutz Ihres Privatvermögens und auch Ihrer Rechtspositionen (z.B. bei Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte, "Rufmord", etc.).

Der Abschluss einer persönlichen D&O-Haftpflichtversicherung kann insbesondere dann für Sie sinnvoll und empfehlenswert sein, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

  • Die Gesellschafter Ihres Unternehmens erkennen die Notwendigkeit einer D&O-Absicherung nicht oder verzichten aus Kostengründen darauf
  • Sie wissen z.B. wegen komplexer Konzernstrukturen nicht, ob für Sie überhaupt eine ausreichende D&O-Absicherung besteht
  • Das Unternehmen gewährt Ihnen keinen Einblick in die Vertragsgestaltung der für Sie wichtigen D&O-Absicherung
  • Ihr Unternehmen ist aus irgendwelchen Gründen nicht versicherbar
  • Es besteht zwar eine D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen, die Versicherungssumme ist jedoch oft zu niedrig, denn der Kreis der mitversicherten Personen groß ist und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Versicherungssumme bereits für Schadensfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wurde.
  • Sie befürchten, dass nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen Ihr Nachfolger Ihren Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Reduzierung der Versicherungssumme beschneidet, bevor der Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht wird (Problematik des "Claims-made-Prinzips" bei der klassischen Firmen-D&O-Absicherung)
  • Sie wollen sich von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall unabhängig machen, da bei der persönlichen D&O-Versicherung Sie selbst und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers sind
  • Sie sind gleichzeitig in mehreren Unternehmen oder auch Stiftungen, Vereinen, etc. in leitender Position oder als Aufsichtsrat bzw. tätig und wollen alle sich daraus ergebenden Risiken in einer D&O-Police absichern. 
  • Sie sind als Interims-Manager nur auf Zeit in einem oder mehreren Unternehmen leitend tätig und wollen dieses besondere Manager-Risiko vernünftig absichern

 

In solchen Fällen sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz selbst eine persönliche D&O-Versicherung abschließen.

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Die persönliche D&O Unternehmerhaftpflichtversicherung gilt u.a. für folgende Personen:

  • Vorstand
  • AufsichtsratPersonenkreis für die persönliche D&O
  • Beirat
  • Board of Directors
  • Führungskräfte
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Unternehmensleiter
  • Interimsmanager
  • leitender Angestellter
  • Generalbevollmächtigter
  • Prokurist
  • Officer
  • Compliance Beauftragter
  • Liquidator
  • Vereinsvorstände
  • Vorstände gemeinnütziger Institutionen
  • Vorstände von Stiftungen

...und viele andere!

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