Abwehrkosten

Hierbei handelt es sich um Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von erhobenen Schadensersatzansprüchen gegen eine versicherte Person. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Kosten der Prüfung der Haftpflichtfrage sowie alle angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.

Sofern der D&O-Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten.

Zurück zum Glossar