Common-Law-Ausschluss

Das Common Law ist ein Rechtssystem, dessen Grundlage keine Gesetze, sondern höchstrichterlich entschiedene Präzedenzfälle aus der Vergangenheit sind. In den Ländern, in denen das Common Law angewandt wird, sind diese Urteile für die Gerichte bindend.

Der Common-Law-Ausschluss beschränkt den räumlichen Geltungsbereich (also den Versicherungsschutz) für eine D&O-Versicherung. So ist der Versicherungsschutz für die Länder mit Common-Law-Bezug wie zum Beispiel Großbritannien, Irland, Neuseeland, Australien, Kanada, Indien, etc. ausgeschlossen.

Bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager verzichtet der Versicherer auf den Common-Law-Ausschluss, d.h. der räumliche Geltungsbereich der D&O Managerhaftpflicht ist nicht beschränkt sondern gilt weltweit.

Auch bei der persönlichen D&O Managerhaftpflicht für Entscheider gilt als örtlicher Geltungsbereich die weltweite Deckung, sofern rechtlich zulässig.

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