Geltungsbereich (räumlich)

Bei D&O-Policen kann der geographische Versicherungsbereich eingeschränkt werden. Ein weltweiter Versicherungsschutz wird dann oft um die Länder USA/Kanada/Australien oder um bestimmte Common-Law-Länder (z.B. Großbritannien, Indien, Neuseeland, Irland) begrenzt.

Dabei können dann nur explizit aufgeführte Common-Law-Länder ausgeschlossen werden oder der räumliche Geltungsbereich gilt ebenfalls nicht, sofern nach dem Recht dieser Länder Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV-24-manager gilt weltweiter Versicherungsschutz.

Bei der persönlichen D&O Managerhaftpflicht gilt auch als örtlicher Geltungsbereich die weltweite Deckung, sofern rechtlich zulässig.

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