Rückwärtsdeckung (unbegrenzt)

Im Rahmen der unbegrenzten Rückwärtsdeckung (Rückwärtsversicherung) gelten auch Ansprüche von begangenen Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor dem eigentlichen Vertragsbeginn verursacht wurden. 

Bitte beachten Sie: bekannte Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz jedoch ausgeschlossen und beim Erwerb von Tochtergesellschaften gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten.

Unbegrenzte Rückwärtsdeckung ist bei der Firmen-D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager ohne Mehrbeitrag mitversichert.

Bei der persönlichen D&O besteht auch eine unbegrenzte  Rückwärtsdeckung für laufende Mandate. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für bereits beendete Mandate.

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