
Für die D&O Managerhaftpflicht ist es wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erhalten. Da Schadenersatzansprüche auch nach Beendigung der Managerversicherung an das Unternehmen gerichtet werden können, sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen natürlichen
Personen versichert, und zwar:
- Mitglieder des Vorstands
- Mitglieder des Aufsichtsrats
- Mitglieder des Beirats
- Board of Directors
- Geschäftsführer
- Mitglieder sonstiger vergleichbarer geschäftsführender, beratender und/oder beaufsichtigender satzungsgemäßer Organe nach dem für die versicherten Unternehmen jeweils gültigen Recht
- persönlich haftende Gesellschafter
- berufene Unternehmensleiter
- Mitglieder von Aufsichts- und Beratungsorganen von Personenhandelsgesellschaften
- Stellvertreter, soweit sie als Vertreter Organfunktionen wahrnehmen
- Interimsmanager, soweit sie als Organmitglied einer versicherten Gesellschaft bestellt sind
- leitende Angestellte (für die Definition der leitenden Angestellten gilt die im Einzelfall weiteste arbeitsrechtliche Auslegung)
- Generalbevollmächtigte
- Prokuristen
- Officers gemäß den Vorschriften einer Rechtsordnung des Common Law.
- Angestellte, soweit sie als faktische Organe oder Shadow Directors Organfunktionen wahrnehmen
- Compliance Beauftragter des versicherten Unternehmens (z. B. in Form als Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte)
- bestellte Liquidatoren, sofern das versicherte Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren liquidiert wird
- Ehegatten, Lebenspartner, Erben und Nachlassverwalter einer versicherten Person, jedoch nur soweit Ansprüche ausschließlich wegen einer Pflichtverletzung einer versicherten Person geltend gemacht werden
Zusätzlich gilt auch der Versicherungsschutz für die versicherten Personen bei:

D&O Managerhaftpflichtversicherung
= D&O-Versicherung
= Vermögensschadenhaftpflicht
für Unternehmensleiter
= Geschäftsführer-Haftpflicht
= Vermögensschadenabsicher-
ung für Vorstände
= Haftpflichtdeckung für Organe
von Kapitalgesellschaften
= Aufsichtsrat-Versicherung
= Geschäftsführer-Versicherung
= Vorstandshaftpflicht
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