Als Manager, Vorstand oder Geschäftsführer müssen Sie einer Vielzahl von Pflichten, Aufgaben und Tätigkeiten gerecht werden. Eine umfassende Kenntnis und tagesaktuelle Berücksichtigung dieser Pflichten wird zunehmend schwieriger.
Diese Pflichtenvielfalt besteht zum einen gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung) und zum anderen gegenüber Dritten (Außenhaftung).
Die Innenhaftung ist die Haftung des Mangers gegenüber dem Unternehmen. Mehr als 70 % aller D&O-Schadenfälle betreffen die Innenhaftung, die sich in drei Hauptverschuldensbereiche unterteilen lässt:
Die Pflicht zur Kapitalerhaltung, Berichtspflichten, Befolgung von Gesellschafteranweisungen sowie die Pflicht zur Geltendmachung evtl. Schadensersatzansprüchen sind noch weitere Beispiele, die ebenfalls vom Geschäftsführer/Manager zu berücksichtigen sind.
Die Außenhaftung bezieht sich stets auf Dritte außerhalb des Unternehmens und betrifft weniger als ein Drittel aller Schadenfälle. Außenhaftungsansprüche entstehen häufig bei Insolvenzrisiken.
Hier finden Sie konkrete Beispiele zur AußenhaftungJeder Manager hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters zu führen. Die Haftung entsteht bereits bei leichtester Fahrlässigkeit. Dabei sind Qualifikation, persönliche Fähigkeiten oder Eigenschaften für die Bewertung des Verschuldens völlig irrelevant. Dieser Umstand ist insbesondere für jene problematisch, die eine Geschäftsführungsfunktion nur als "Strohmann" für einen anderen übernehmen. Wer sich aus Gefälligkeit bereit erklärt, als Geschäftsführer einer GmbH oder AG zu fungieren, geht dadurch ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko ein und muss bei Pflichtverletzungen mit seinem gesamten Privatvermögen haften.
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